Walk-in-Praxis · Abstinenzabgabe ohne Termin in Düsseldorf

Abstinenznachweis: 6 oder 12 Monate – was brauche ich?

Aktualisiert am 12.05.2026 · Abstinenznachweis Düsseldorf

Ob 6 oder 12 Monate gefordert werden, ist eine der ersten und wichtigsten Fragen. Die Antwort hängt von Ihrem Delikt und der Vorgabe Ihrer Führerscheinstelle bzw. der Begutachtungsstelle ab.

Übliche Zeiträume

Wovon die Dauer abhängt

Entscheidend sind unter anderem die Art des Delikts, die Höhe der Promille bzw. die nachgewiesene Substanz, mögliche Wiederholungen und die Frage, ob von Missbrauch oder Abhängigkeit ausgegangen wird.

Im Zweifel: erst klären, dann starten

Beginnen Sie nicht mit dem falschen Zeitraum. Lassen Sie vorab klären, was konkret verlangt wird – so vermeiden Sie, dass der Nachweis am Ende nicht ausreicht.

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Häufige Fragen

Kann ich 6 Monate machen und später verlängern?

Oft ja, wenn lückenlos. Besser ist, von Anfang an den korrekten Zeitraum zu kennen.

Wer legt die Dauer fest?

Die Führerscheinstelle bzw. die Begutachtungsstelle anhand Ihres Falls.

Gilt für Drogen immer 12 Monate?

Sehr häufig, aber nicht zwingend – es kommt auf den Einzelfall an.

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