Nicht nur für die MPU – auch im Rahmen von Gerichtsverfahren oder Auflagen kann ein Abstinenznachweis gefordert werden.
Etwa bei Bewährungsauflagen, im Familienrecht oder bei Strafverfahren mit Bezug zu Alkohol oder Drogen.
Damit der Nachweis vor Gericht zählt, muss er nach denselben forensischen Standards (CTU-Kriterien) erhoben und dokumentiert werden wie für die MPU. Genau das stellen wir sicher.
Bei korrekter, forensischer Durchführung in der Regel ja.
Die anerkannten CTU-Kriterien.
Das Gericht bzw. die jeweilige Auflage.