Eine verbreitete Fehlannahme: „Einmal ist keinmal." Bei Drogen im Zusammenhang mit dem Straßenverkehr stimmt das leider nicht.
Bei sogenannten harten Drogen wie Kokain, Amphetaminen oder Ecstasy kann bereits der einmalige nachgewiesene Konsum zum Entzug der Fahrerlaubnis und zur MPU führen – unabhängig davon, ob Sie gefahren sind.
In der Regel wird ein 12-monatiger Abstinenznachweis verlangt, häufig per Haaranalyse. Ziel ist der Beleg, dass Sie dauerhaft nicht mehr konsumieren.
Auch hier zählt im Gespräch eine glaubhafte Auseinandersetzung mit dem Konsum und ein klarer Plan für die Zukunft.
Bei Cannabis kommt es eher auf Regelmäßigkeit und Trennvermögen an als bei harten Drogen.
Häufig 12 Monate, abhängig vom Einzelfall.
Bei harten Drogen kann schon der Konsum allein Folgen für die Fahrerlaubnis haben.