Wer wiederholt mit Alkohol am Steuer auffällt, muss mit strengeren Konsequenzen rechnen – die MPU kommt dann oft schon bei deutlich niedrigeren Promillewerten.
Bereits ab 0,5 Promille kann bei wiederholter Auffälligkeit eine MPU angeordnet werden – nicht erst ab 1,6.
Wiederholte Auffälligkeiten deuten aus Sicht der Behörde auf ein Muster hin. Entsprechend genau wird geprüft, ob eine Alkoholproblematik vorliegt – und ob Abstinenz nötig ist.
Hier ist eine ehrliche Auseinandersetzung mit dem eigenen Trinkverhalten besonders wichtig. Ein lückenloser Abstinenznachweis untermauert die Verhaltensänderung.
Bei wiederholter Alkoholauffälligkeit oft schon ab 0,5 Promille.
Häufig ja – die genaue Anforderung hängt vom Einzelfall ab.
Solange sie nicht getilgt sind, können sie berücksichtigt werden.