Für den Abstinenznachweis kommen zwei Verfahren in Frage: das Urinscreening und die Haaranalyse. Beide sind anerkannt, haben aber unterschiedliche Vor- und Nachteile.
Beim Urinscreening geben Sie über den Zeitraum verteilt mehrere Proben ab – kurzfristig und unangekündigt. Das bedeutet: Sie müssen jederzeit erreichbar und kurzfristig vor Ort sein. Pro Jahr fallen oft sechs oder mehr Termine an.
Die Haaranalyse blickt zurück: Pro Probe lassen sich rund drei Monate beurteilen. Für 6 oder 12 Monate sind daher nur wenige Termine nötig – das ist deutlich planbarer und alltagstauglicher.
Wer wenig Termine möchte, fährt mit der Haaranalyse meist besser. In bestimmten Fällen oder bei bestimmten Vorgaben kann ein Urinscreening sinnvoll oder gefordert sein. Wir beraten Sie, welcher Weg in Ihrem Fall passt.
Ja, beide Verfahren sind bei korrekter Durchführung anerkannt.
Häufig sechs oder mehr unangekündigte Termine pro Jahr.
In Absprache ist das oft möglich – wichtig ist die lückenlose Dokumentation.